Sehr geehrte Gartenfreunde,
auch wenn die Ernte der Kirschen scheinbar keinen Sinn macht, weil der Befall durch die Maden der Kirschfruchtfliege zu hoch ist, sollte man die befallenen Kirschen abernten und vernichten. Sonst kommt es zu einer weiteren Erhöhung der Befallsgefahr im kommenden Jahr, wenn sich die Maden ungehindert verpuppen können!
Angesichts der Zulassungssituation für Insektizide zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege ist es fraglich, ob Süß- und auch Sauerkirschen noch im Haus- und Kleingarten erfolgreich angebaut werden können.
Die Auszählung der Lockstofffallenfänge zeigt den Flug der 2. Generation des Apfelwicklers an! Gegen die Eiräupchen des Schädlings können die Insektizide Runner oder Granupom gespritzt werden. Die Spritzung erfolgt, wenn der Schlupf der Räupchen festgestellt wurde (mit der Lupe kontrollieren!). In Untersuchungen zu den Stellen der Eiablage des Schädlings hat man festgestellt, dass die Apfelwicklerweibchen die Eier nicht nur an die Früchte selbst, sondern auch an benachbarte Blätter/ Blattstiele ablegen können. Das sollte bei der Spritzung unbedingt beachtet werden.
Das Fallobst ist weiterhin konsequent aufzulesen und zu vernichten bzw. zu verwerten, um die weitere Zunahme des Befallsdruckes zu verhindern.
Nach dem Abschluss der Ernte sollte man den Schnitt der Süß- und Sauerkirschen durchführen. Dabei sind erkrankte Äste und Zweige (Monilia!) sowie die oft sehr langen, peitschenartigen, abgetragenen Langtriebe der Sauerkirschen zu entfernen. Der Rückschnitt sollte auf stammnahe Jungtriebe erfolgen, um das Kronenvolumen zu begrenzen. Stärkere Wunden sind mit einem Wundverschlussmittel (farbloser Latex ist auch geeignet) zu behandeln, um Infektionen mit Rindenkrankheiten zu verhindern. Aus diesem Grund sollte der Schnitt auch nicht bei regnerischem Wetter durchgeführt werden. Neben einem ungünstigen Standort (kalter, schwerer, nasser Boden) und Krankheitsbefall (Monilia), führt nicht selten ein zu starker Rückschnitt und ungünstiger Schnitttermin (Winter) zum so genannten Gummifluss an Sauer- und Süßkirschenkirschen.
Nicht selten gibt es Fragen zur so genannten Wartezeit bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM). Die Wartezeit gibt die Frist (in Tagen) von der letzten Anwendung eines bestimmten PSM bis zum frühesten Erntetermin an. Sie ist notwendig für den Abbau von Rückständen des/der PSM-Wirkstoffe auf bzw. im Erntegut auf einen gesundheitlich unbedenklichen Gehalt. Deshalb sind die bei der Anwendung von PSM in Gemüse- und Obstkulturen sowie Kartoffeln die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Wartezeiten von der letzten Anwendung bis zur Ernte unbedingt einzuhalten!
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind die Hinweise auf der Gebrauchsanleitung unbedingt zu berücksichtigen!